MINDESTLOHN Polnische Pflegerinnen in Privathaushalten werden teurer. Die Frauen kommen daher vermehrt als Selbstständige
Bei Renate Föry von der Vermittlungsagentur Seniocare24 im pfälzischen Kandel laufen die Telefone heiß. „Es ist schwierig, den Kunden zu vermitteln, dass die Preise steigen“, sagt die Agenturchefin: „Der Mindestlohn verändert den ganzen Markt.“
Seit Januar gilt der gesetzliche Mindeststundenlohn von 8,50 Euro auch für Pflegekräfte aus Polen oder anderen EU-Ländern, die in deutschen Seniorenhaushalten wohnen und arbeiten. Bisher kamen viele dieser Betreuerinnen als Entsandte in die deutschen Haushalte. Dabei sind sie bei einer Leiharbeitsfirma in Polen angestellt, dort sozialversichert und werden über eine Vermittlungsagentur in Deutschland in die Haushalte geschickt. Für die Privathaushalte fielen Kosten zwischen 1.800 und 2.200 Euro an. Föry erwartet jetzt Preiserhöhungen von bis zu 250 Euro im Monat. „Die Preise werden um 200 bis 400 Euro im Monat steigen durch den Mindestlohn“, sagt auch Mariusz Lankowski von der Agentur Pflege24Stunden im bayerischen Fürth.
Das Konzept gerät dabei nicht nur durch die höheren Bruttostundenlöhne ins Wanken. Vor allem können die steuer- und abgabenfreien „Dienstreisespesen“ nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Diese Spesen machten bisher aber mitunter mehr als die Hälfte des Nettoeinkommens der Frauen aus, erklärt Sylwia Timm von der Beratungsstelle Faire Mobilität des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin. Die Frauen erreichten dann inklusive der „Dienstreisespesen“ ein Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro im Monat. Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro muss den Frauen nun bei einer vertraglichen 40-Stunden-Woche ein Bruttolohn von gut 1.400 Euro gezahlt werden, der Arbeitgeberanteil zur polnischen Sozialversicherung kommt an Kosten obendrauf. Das Bruttoeinkommen erhöht sich damit zwar, aber netto bleibt den Frauen nicht so viel mehr übrig. Allerdings erwerben sie höhere Ansprüche in die Rentenversicherung.
Selbständige müssen ein Gewerbe anmelden
Mauscheleien sind schwierig, denn für die beteiligten Leiharbeitsfirmen gilt mit dem Mindestlohn auch eine umfangreiche Dokumentationspflicht. Das deutsche Mindestlohngesetz verhelfe vor allem dem polnischen Staat und den Sozialversicherungen zu höheren Einnahmen, sagt eine Mitarbeiterin eines polnischen Zeitarbeitunternehmens, die nicht namentlich zitiert werden will. Offen geben die Leiharbeitsfirmen keine Auskunft, sondern verweisen an die Labour Mobility Initiative (LMI) , ein Netzwerk mit Sitz in Krakau. „Die polnischen Unternehmen werden sich an die Bestimmungen halten, aber es gibt noch Zweifel über die Bestandteile des Entgelts“, teilt Anna Samson von der LMI mit.
Ein umstrittener Weg, den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen, besteht darin, die Betreuerinnen als „Selbstständige“ in die deutschen Haushalte zu vermitteln. Für diese gilt kein Mindestlohn, sie müssen nur ein Gewerbe angemeldet haben. „Es kommen immer mehr Damen als Selbstständige „, berichtet Föry. Auch Sylwia Timm hat „einen Trend zu mehr Selbstständigkeit“ festgestellt. Damit jedoch haben die Frauen noch weniger soziale Absicherung.
Möglich ist auch, dass durch die neuen Bestimmungen die Schwarzarbeit wieder zunimmt. Schwarz ist eine Pflegekraft über private Kontakte schon für 1.000 Euro im Monat zu haben – ohne jede Absicherung für die Frauen und die Pflegehaushalte.