STERBEHILFE Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis der Suizidbegleitung in Deutschland
taz: Herr Professor Roßbruch, am Freitag debattiert der Bundestag über drei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung des assistierten Suizids. Ihre Gesellschaft, die DGHS, vermittelt Jurist:innen und Ärzt:innen für diese Begleitung. Was kritisieren Sie an den Gesetzentwürfen?
Robert Roßbruch: Alle drei Gesetzentwürfe sehen eine Beratungspflicht vor. Das lehnen wir ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 ausdrücklich jedem Einzelnen das Recht auf einen freiverantwortlichen und selbstbestimmten Freitod und auch das Recht, dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuerkannt. Daher brauchen wir keine Beratungspflicht für die Betroffenen, sondern nur eine Aufklärungspflicht durch den freitodbegleitenden Arzt.
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